Skip to main content

Unsere Leistungen im Familienrecht

Unterhalt

Es gibt verschiedene Arten von Unterhaltsansprüchen

Unterhaltsanspruch während der Ehe § 1360 BGB

Viele Eheleute wissen nicht, dass ein Unterhaltsanspruch auch während der intakten Ehe besteht. In § 1360 BGB hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Ehegatten einander verpflichtet sind, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten

Trennungsunterhalt § 1361 BGB

Die ersten Streitigkeiten um Unterhalt beginnen meistens direkt nach der Trennung der Ehegatten. Ob ein Trennungsunterhaltsanspruch eines Ehegatten besteht, richtet sich nach dem Einkommen der Ehegatten, dem Bedarf des Ehegatten, der Unterhalt geltend macht und nach der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten.

Nachehelicher Unterhaltsanspruch (Unterhalt nach der Scheidung)

Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt ist der nacheheliche Unterhalt an wesentlich strengere Voraussetzungen geknüpft. Der Gesetzgeber geht nach der Scheidung von einer Eigenverantwortung aus. In § 1569 BGB heißt es, dass es nach der Scheidung jedem Ehegatten selbst obliegt, für seinen Unterhalt zu sorgen.

Kindesunterhalt

Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung. Keinesfalls endet der Unterhaltsanspruch eines Kindes automatisch mit Erreichen des 18. Lebensjahres. Wie bei allen anderen Unterhaltsansprüchen auch, richtet sich die Höhe des Unterhaltes nach dem Einkommen des Unterhalstschuldners, dem Bedarf des Kindes, dessen Bedürftigkeit und nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners.

Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes

Die Mutter eines nichtehelichen Kindes kann vom Vater des Kindes Unterhalt verlangen, wenn sie ihren Bedarf aufgrund der Geburt und/ oder Betreuung des Kindes nicht aus eigenen Einkünften decken kann. Der Bedarf der Mutter richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils und nicht nach der des Vaters.

Elternunterhalt

Auch Kinder können in die Situation geraten, für ihre Eltern Unterhalt zahlen zu müssen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die eigenen Einkünfte oder das Vermögen der Eltern nicht ausreicht um ihren Bedarf zu decken. Oftmals stehen Kinder vor diesem Problem, wenn Eltern in ein Pflegeheim müssen und die Rente reicht nicht aus um die Heimkosten zu decken.

Unterhaltsvorschuss

Ab 01.01.2017 Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr
Bislang konnte ein alleinerziehender Elternteil maximal 72 Monate, also 6 Jahre, Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt für das Kind zahlte. Hinzu kam, dass die Zahlung des Unterhaltsvorschusses endete, wenn das Kind das 12. Lebensjahr vollendet hatte. Spätestens dann waren die Alleinerziehenden wieder auf sich selbst gestellt. Die Bundesregierung hat nun beschlossen, die Unterhaltsvorschussregelungen zu reformieren.

Unsere weiteren Leistungen im Familienrecht

  • Scheidungen
  • Zugewinnausgleich
  • Elterliche Sorge
  • Versorgungsausgleich
  • Vertragsgestaltung im Familienrecht
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Unterhalt
  • Anfechtung Vaterschaft
  • Umgangsrecht
  • Ehevertrag
  • Elternunterhalt
  • nichteheliche Lebensgemeinschaft

Kurzfristige Termine oder Telefonate können jederzeit über unser Sekretariat vereinbart werden.

Kontakt

So erreichen Sie uns:

Kontaktdaten


Anschrift


Horn & Kollegen
Rechtsanwälte & Steuerberater

Heiner-Fleischmann-Str. 6
74172 Neckarsulm

Öffnungszeiten


Montag - Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 17:00 Uhr

familienrecht.org ist ein Service von Kanzlei Horn & Kollegen, Neckarsulm

© Horn & Kollegen Rechtsanwälte & Steuerberater Neckarsulm Kreis Heilbronn | Alle Rechte vorbehalten
.