Unsere Leistungen im Familienrecht
Scheidungen
Voraussetzung für eine Scheidung ist die Trennung
Bereits vor der Trennung sollten sie sich informieren, welche Rechte und Pflichten Sie nach der Trennung haben. Wir beraten und unterstützen Sie hierbei und helfen Ihnen, diese persönlich schwierige Situation zu meistern. Der erste Schritt nach einer umfassenden Beratung ist die Durchführung der Trennung. Am einfachsten erfolgt diese, indem ein oder sogar beide Ehegatten aus der vormaligen Ehewohnung ausziehen. Möglich ist aber auch eine Trennung innerhalb der Ehewohnung. Entgegen landläufig verbreiteter Meinung reicht es dann für eine Trennung im Sinne des Gesetzes jedoch gerade nicht aus, dass ein Ehegatte aus dem ehelichen Schlafzimmer auszieht. Es muss vielmehr eine Trennung von Tisch und Bett erfolgen, was bedeutet, dass auch kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt wird. So darf die Ehefrau z. B. nicht mehr für den Ehemann die Wäsche waschen oder der Ehemann für die Ehefrau kochen. Sämtliche Hausarbeiten muss jeder für sich alleine erledigen. Erst wenn diese Voraussetzungen von Ihnen geschaffen wurden, liegt eine Trennung im Sinne des § 1567 I BGB vor.
Im Regelfall müssen Sie ein Jahr von Ihrem Ehegatten getrennt leben, bis ein Ehescheidungsverfahren in die Wege geleitet werden kann. Hiervon gibt es Ausnahmen, die wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch erläutern.
Unsere weiteren Leistungen im Familienrecht
- Scheidungen
- Zugewinnausgleich
- Elterliche Sorge
- Versorgungsausgleich
- Vertragsgestaltung im Familienrecht
- Vermögensauseinandersetzung
- Unterhalt
- Anfechtung Vaterschaft
- Umgangsrecht
- Ehevertrag
- Elternunterhalt
- nichteheliche Lebensgemeinschaft