Rechtsanwalt
Markus Lang
Kernkompetenzen
- Bau- und Architektenrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Wettbewerbsrecht
- Handelsvertreterrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Miet- und Wohneigentumsrecht
Rechtsanwalt Markus Lang wurde in Heilbronn geboren und ist in Neuenstadt am Kocher aufgewachsen. Er studierte Jura an der Universität Augsburg. Bereits zu dieser Zeit entwickelte er einen Interessenschwerpunkt im Bereich des Wirtschafts- und Steuerrechts.
Das Referendariat absolvierte Herr Lang am Landgericht Heilbronn, u.a. an der Kammer für Handelssachen und bei wirtschaftsberatenden Rechtsanwaltskanzleien in Stuttgart.
Herr Rechtsanwalt Markus Lang berät in den folgenden Rechtsbereichen:
- Bau- und Architektenrecht (Begründung und Beendigung von Bau- und Architektenverträgen, Streitigkeiten über Werklohn von Bauunternehmern und Architektenhonoraren, Abnahme von Bauwerken, Feststellung von Baumängeln, Bauunternehmerpfandrechte)
- Bank- und Kapitalmarktrecht (Beratung und Vertretung in allen Rechtsbeziehungen zwischen Bank und Bankkunde, insbesondere Verbraucher- und Unternehmerkredite, Immobiliarkredite, Kreditsicherung, wie z.B. Garantie, Bürgschaft, Patronat, Hypothek, Sicherungshypothek, Grundschuld; Finanzierungsleasing z.B. von Autos oder Maschinen, Kapitalanlagerecht, insbesondere Vertretung bei Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung)
- Wettbewerbsrecht (Durchsetzung von Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durch Abmahnung einstweilige Verfügung und Unterlassungsklage, Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch Schutzschrift und Klageerwiderung. Das UWG regelt das außervertragliche Rechtsverhältnis zwischen Unternehmern (Konkurrenten), sowie zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Es wendet sich vor allem gegen Geschäftspraktiken, wie täuschende und belästigende Werbung, ruinösen Preiskampf und gezielte Behinderung von Konkurrenten.
- Handelsvertreterrecht (Vertretung von Handelsvertretern und Unternehmern in allen Angelegenheiten des Handelsvertretervertragsverhältnisses, insbesondere Provisions- und Ausgleichsansprüche)
- Handels- und Gesellschaftsrecht (Vertretung und Beratung von Gesellschaftern, Organen und Gläubigern von Gesellschaften von der Gründung der Gesellschaft bis zu deren Beendigung, z.B. Entwurf und Überprüfung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschafterstreitigkeiten, Beschlussanfechtung, Kündigung von Gesellschaftsverhältnissen, Einziehung von Gesellschaftsanteilen, Squeeze-Out, kaufmännisches Vertragsrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen)
- Öffentliches Wirtschaftsrecht (Interessenvertretung gegenüber Gewerbebehörden und Berufskammern in Genehmigungs- und Entziehungsverfahren, insbesondere wegen Unzuverlässigkeit im steuerlichen Bereich, und bei Auflagen)
- Miet- und Wohneigentumsrecht (gewerbliches- und Wohnraummietrecht, Überprüfung und Gestaltung von Mietverträgen, Durchsetzung vertraglicher Pflichten für Mieter und Vermieter, Vermieterpfandrecht, Beendigung von Mietverträgen, Räumungsklagen, Mietsicherheiten; Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern, insbesondere Beschlussanfechtung, Streitigkeiten zwischen dem WEG-Verwalter und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer)