Das OLG Düsseldorf hat seine Tabelle als Maßstab und Richtlinie zur Berechnung des Kinderunterhalts zum 1.1.2022 angepasst und veröffentlicht.
Dabei hat die Düsseldorfer Tabelle selbst keine Gesetzeskraft und ist eher als allgemeine Richtlinie anzusehen, die auch bundesweit von den Gerichten bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche für Kinder herangezogen wird. Dem Unterhaltspflichtigen soll sie außerdem Aufschluss darüber geben, wie hoch sich die Unterhaltshöhe bemisst.