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Unsere Leistungen im Familienrecht

Ehevertrag

Vorsorgen statt Nachstreiten!

Laut Statistiken scheitert jede dritte Ehe, aber nur jedes zehnte Ehepaar hat einen Ehevertrag!)

Ob ein Ehevertrag überhaupt von Vorteil ist, muss für jede Ehe einzeln geprüft werden. Oftmals reichen die gesetzlichen Regelungen völlig aus um im Fall des Scheitern der Ehe die Ehe fair zu scheiden. Dennoch gibt es Lebenskonstellationen, in denen ein Ehevertrag sinnvoll ist. Durch einen Ehevertrag können die gesetzlichen Regelungen der individuellen Situation der Ehegatten angepasst werden. In der Regel werden in Eheverträgen Regelungen zum Unterhalt, zur Vermögensauseinandersetzung und zum Versorgungsausgleich getroffen. Es besteht aber auch die Möglichkeit noch andere Punkte aufzunehmen, wie z. B. ein Erbverzicht, Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern oder aber auch Vereinbarungen über die Hausratsteilung.

Der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden und kann bereits vor der Ehe, während der Ehe, aber auch noch nach der Trennung geschlossen werden. Wird der Ehevertrag vor oder in der Ehe geschlossen, so hat dies den Vorteil, dass sich die Ehegatten noch nicht in einer Streitsituation befinden und die gewünschten Regeln somit rational und nicht emotionsgeladen aufstellen.

Wir empfehlen in jedem Fall einen Ehevertrag, wenn die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder aber die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber dauerhaft im Ausland leben.

Ebenfalls sinnvoll ist ein Ehevertrag für Ehepaare, wenn einer der Ehegatten in die Ehe ein Unternehmen oder sonstiges erhebliches Vermögen mitbringt , das bei Scheitern der Ehe in jedem Falle und auch in seinen Wertsteigerungen unangetastet bei dem betreffenden Ehepartner verbleiben soll.

Es gibt zahlreiche Lebenskonstellationen, für die ein Ehevertrag ratsam ist. Zögern Sie daher nicht, frühzeitig fachkundigen Rat einzuholen, damit Sie im Fall einer Scheidung auf der sicheren Seite sind. Ein Ehevertrag ist mit seinem Abschluss keinesfall in Stein gemeisselt, vielmehr sollte man diesen regelmäßig prüfen und ihn ggf. an seine aktuelle Lebenssituation anpassen. Dies gilt insbesondere für die Eheverträge, die Ehepaare ohne Kinder geschlossen haben, zwischenzeitlich aber Kinder haben. Auch hier sind wir gerne behilflich.

Unsere weiteren Leistungen im Familienrecht

  • Scheidungen
  • Zugewinnausgleich
  • Elterliche Sorge
  • Versorgungsausgleich
  • Vertragsgestaltung im Familienrecht
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Unterhalt
  • Anfechtung Vaterschaft
  • Umgangsrecht
  • Ehevertrag
  • Elternunterhalt
  • nichteheliche Lebensgemeinschaft

Kurzfristige Termine oder Telefonate können jederzeit über unser Sekretariat vereinbart werden.

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Horn & Kollegen
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